Fabrik mit rauchenden Schornsteinen
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BMU-Förderrichtlinie „Dekarbonisierung in der Industrie“ in Kraft getreten

Das Förderprogramm soll energieintensiven Branchen wie Stahl, Zement, Kalk, Chemie und Nichteisenmetalle dabei helfen, schwer vermeidbare, prozessbedingte Treibhausgasemissionen durch den Einsatz innovativer Klimaschutztechnologien weitgehend und dauerhaft zu reduzieren. Bis 2024 stehen für das Programm insgesamt rund 2 Milliarden Euro zur Verfügung.

Die energieintensive Industrie verursacht durch hohe energie- und prozessbedingte CO2-Emissionen einen Anteil von circa 20 Prozent an den deutschen Treibhausgasemissionen. Die Vermeidung von prozessbedingten Emissionen ist eine besonders große Herausforderung, da hierfür häufig gänzlich neue Verfahren entwickelt und eingesetzt werden müssen. Im Rahmen des Förderprogramms werden sowohl Erforschung und Entwicklung, Erprobung und Demonstration, als auch Investitionen in innovative Klimaschutztechnologien, die zur Vermeidung von prozessbedingten Treibhausgasemissionen der energieintensiven Industrie beitragen, gefördert.

Details zur Förderung

Förderberechtigt sind insbesondere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft aus dem Bereich der energieintensiven Industrie mit prozessbedingten Emissionen. Die Antragsfrist ist fortlaufend.

Ansprechpartner für das BMU-Förderprogramm ist das Kompetenzzentrum Klimaschutz in energieintensiven Industrien (KEI) in Zusammenarbeit mit dem Umweltbundesamt (UBA).