Das Soforthilfeprogramm IV wird angesichts des Teil-Lockdowns fortgesetzt. Es soll bedrohte Unternehmen retten.
Kulturbetriebe und Medienunternehmen sind von der aktuellen Corona-Pandemie besonders hart betroffen, die neu beschlossenen Einschränkungen werden die Lage für die Unternehmen noch verschärfen.
Um möglichst schnell Hilfen bereitstellen zu können, soll das Soforthilfeprogramm IV in Version 3.0 in unveränderter Form fortgeführt werden. Der neue Förderzeitraum wird von Dezember 2020 bis Februar 2021 sein.
Wer kann die Soforthilfe beantragen?
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Kleine und mittlere Unternehmen im Kultur- oder Medienbereich
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Berliner Unternehmen, die nicht überwiegend oder nicht regelmäßig öffentlich gefördert werden
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Erwartung absehbarer Zahlungsschwierigkeiten, die sie im Förderzeitraum in ihrer Existenz bedrohen
Was umfasst die Soforthilfe?
Auf Grundlage einer einzureichenden Liquiditätsplanung kann ein Zuschuss zur Überwindung von Liquiditätsengpässen in diesem Zeitraum gewährt werden.
Wie kann die Soforthilfe beantragt werden?
Die Anträge auf Mittel aus dem Soforthilfeprogramm IV 3.0 können von Mittwoch 11. November 2020, 9 Uhr bis zum Mittwoch, 18. November 2020, 18 Uhr in einem ausschließlich online-basierten Antragsverfahren über die Investitionsbank Berlin eingereicht werden.