Mit dem Förderaufruf "Klimaschutz durch Radverkehr" unterstützt das BMUV beispielhafte Projekte, die das Fahrradfahren im Alltag, in der Freizeit sowie im Liefer- & Transportverkehr attraktiver machen sollen.
Wer ist Antragsberechtigt?
Alle juristischen Personen des öffentlichen und privaten Rechts. Bei kommunalen Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit ist die jeweilige Kommune berechtigt, sich zu bewerben.
Was wird gefördert?
Regionale Maßnahmen mit Modellcharakter zur klima- und fahrradfreundlichen Umgestaltung des Straßenraums, zum Bau notwendiger und zusätzlicher Radverkehrsinfrastruktur sowie zur Einrichtung lokaler Radverkehrsdienste. Diese Maßnahmen sollen einen entscheidenden Impuls zur Erreichung der Klimaschutzziele und zur Erhöhung des Anteils der Radfahrer geben. Sie haben einen klaren klimarelevanten Mehrwert und unterscheiden sich daher deutlich von den bereits geplanten Investitionen in die Verbesserung der lokalen Infrastruktur.
Wie ist die Art und die Höhe der Förderung?
Für Anträge, die auf der Grundlage dieser Version des Finanzierungsaufrufs vor dem 31. Dezember 2022 eingereicht werden, gilt ein erhöhter Finanzierungssatz von bis zu 80 % der gesamten förderfähigen Ausgaben. Kommunen mit offensichtlicher Finanzschwäche können eine Finanzierung von bis zu 100 % beantragen. Bei einer Kumulierung mit Drittmitteln wird der zu erhebende Eigenbeitrag für alle anderen Antragsteller auf fünf Prozent reduziert. Bei Unternehmen des gewerblichen Sektors ist ein Selbstbehalt von 50 % der Gesamtausgaben erforderlich.
Wie ist das Antragsverfahren?
Projektskizzen können bei der neuen Projektmanagementagentur Future - Environment - Society (ZUG) über das easy-Online-Portal vom 1. März 2022 bis zum 30. April 2022 eingereicht werden. Eine unterschriebene Papierversion der Skizze, einschließlich aller Anhänge, muss bis zum 15. Mai 2022 eingereicht werden. Weitere Informationen zum Bewerbungsverfahren finden Sie in der aktuellen Finanzierungsausschreibung.